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   BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 301/66   

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https://dejure.org/1969,533
BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 301/66 (https://dejure.org/1969,533)
BVerfG, Entscheidung vom 15.01.1969 - 2 BvR 301/66 (https://dejure.org/1969,533)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Januar 1969 - 2 BvR 301/66 (https://dejure.org/1969,533)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde mangels unmittelbarer Betroffenheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulsprengel - Eintritt in gemeindliches Selbstverwaltungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 25, 124
  • NJW 1969, 460
  • DÖV 1969, 281
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.03.1966 - VII C 141.65

    Anordnung organisatorischer Maßnahmen durch die Schulaufsicht - Anordnung der

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 301/66
    Ihre Klage hatte in zweiter Instanz Erfolg (Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 28. Juni 1965), jedoch stellte das Bundesverwaltungsgericht das klageabweisende Urteil erster Instanz wieder her (Urteil vom 11. März 1966 VII C 141.65 = BVerwGE 23, 351 = DÖV 1966, 502).
  • BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64

    Sorsum

    Sie ist durch die angegriffene Verordnung unmittelbar (vgl. BVerfGE 25, 124 [128]) betroffen.
  • OVG Saarland, 02.09.2005 - 3 W 15/05

    Schulreform und gemeindlichem Selbstverwaltungsrecht - einstweiliger Rechtsschutz

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits entschieden, dass die Frage schulorganisatorischer Verwaltungsakte und die der finanziellen Folgebelastung der Gemeinden nicht vermischt werden darf, mithin keine Konnexität besteht, siehe bereits BVerwG, Urteil vom 11.3.1966 - BVerwG VII C 141.65 -, BVerwG 23, 351-355, für die ebenfalls finanzwirksame Maßnahme der Schulerweiterung um einen weiteren Klassenzug; siehe in diesem Zusammenhang auch BVerfG, Beschluss vom 15.1.1969 - 2 BvR 301/66 -, DVBl. 1969, 281.

    Jedenfalls nach der bisherigen Rechtsprechung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs besteht aber auch gegenüber dem Schulgesetzgeber kein Anspruch auf Konnexität im Sinne der Koppelung von Schulaufgaben und Schulfinanzen hierzu SVerfGH, Urteil vom 10.1.1994 - Lv 2/92 - im Sinne einer Trennung von Schulrecht und finanzieller Gemeindebelastung bereits BVerfG, Beschluss vom 15.1.1969 - 2 BvR 301/66 -, a.a.O.

  • OVG Saarland, 02.09.2005 - 3 W 13/05

    Bejahung eines besonderen öffentlichen Vollzugsinteresses im Rahmen des

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits entschieden, dass die Frage schulorganisatorischer Verwaltungsakte und die der finanziellen Folgebelastung der Gemeinden nicht vermischt werden darf, mithin keine Konnexität besteht, siehe bereits BVerwG, Urteil vom 11.3.1966 - BVerwG VII C 141.65 -, BVerwG 23, 351-355, für die ebenfalls finanzwirksame Maßnahme der Schulerweiterung um einen weiteren Klassenzug; siehe in diesem Zusammenhang auch BVerfG, Beschluss vom 15.1.1969 - 2 BvR 301/66 -, DVBl. 1969, 281.

    Jedenfalls nach der bisherigen Rechtsprechung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs besteht aber auch gegenüber dem Schulgesetzgeber kein Anspruch auf Konnexität im Sinne der Koppelung von Schulaufgaben und Schulfinanzen, hierzu S VerfGH, Urteil vom 10.1.1994 - Lv 2/92 - im Sinne einer Trennung von Schulrecht und finanzieller Gemeindebelastung bereits BVerfG, Beschluss vom 15.1.1969 - 2 BvR 301/66 -, a.a.O.

  • BGH, 19.11.1985 - IVa ZR 145/84

    Erbrecht eines deutschen nichtehelichen Kindes nach seinem ausländischen Vater;

    Diese Regelung war eindeutig verfassungswidrig (BVerfGE 25, 127, 184 [BVerfG 15.01.1969 - 2 BvR 301/66]; 58, 377, 389).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.06.1971 - VGH 7/70

    Gebietszusammenlegung im Zuge der Verwaltungsvereinfachung; Antragsbefugnis im

    Obwohl auch die insoweit in Betracht kommende Vorschrift des § 91 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 12. März 1951 (BGBl I S. 243) hierüber ausdrücklich nichts besagt, setzt die Zulässigkeit dieser Verfassungsbeschwerde voraus, dass das angegriffene Gesetz die Gemeinde oder den Gemeindeverband unmittelbar in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt (BVerfGE 25, 124 [129]; ebenso Maunz/Sigloch/Schmidt-Bleibtreu/Klein, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Rdn. 27 zu § 91).
  • VerfG Brandenburg, 27.05.2004 - VfGBbg 283/03

    Gemeindegebietsreform; Beteiligtenfähigkeit

    Sie kann nicht Rechtsverletzungen im Einzelfall zum Gegenstand haben oder sich gegen allgemeine Verwaltungsvorschriften oder Richtlinien richten (grundlegend BVerfGE 25, 124, 128 f.; 71, 25, 35 f.; 79, 127, 140; 107, 1, 8; Schmidt-Bleibtreu, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, Bundesverfassungsgerichtsgesetz Kommentar, Stand September 2003, § 91 Rn. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.1991 - 15 A 1484/89

    Fortführung einer Hauptschule; Soziale und kulturelle Entwicklung

    (Vgl. zu dem Spannungsverhältnis zwischen Art. 7 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 2 GG: BVerfG, Urteil vom 15.01.1969 2 BvR 301/66 -, BVerfGE 25, 124 ff. [zugrunde liegende Fallkonstellation]; OVG NW, Urteil vom 01.06.1984 - 5 A 736/84 -, NVwZ 1984, 806 [807]; ferner Urteil vom 13.07.1984 - 5 A 1185/82 -, Sammlung schul- und prüfungsrechtlicher Entscheidungen [SPE] I C IX [S. 21 ff., 21 e]; Beschluß vom 23.02.1989 15 B 3119/88 - Beschluß vom 23.03.1989 - 15 B 799/89 - Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, 2. Aufl., 1983, Rn. 129 ff.; Müller, Schulorganisationsrecht Nordrhein-Westfalen, 1988, Rn. 70 ff.; zu sehr auf das Abwägungserfordernis ausgerichtet wohl: Binder, Die Schulschließung als Planungsentscheidung, S. 97 ff.).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 09.12.1974 - VGH 2/73

    Gemeinden als Kommunale Krankenhausträger; Beinträchtigung gemeindlicher

    Auch diese kommunale Verfassungsbeschwerde gemäß § 91 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 12. März 1951 (BGBl S. 243) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1971 (BGBl I S. 105) - BVerfGG - setzt voraus, daß die das Bundesverfassungsgericht anrufende Gemeinde unmittelbar in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt ist (BVerfGE 25, 124 [128 f.]; Maunz/Sigloch/Schmidt-Bleibtreu/Klein, BVerfGG, Rdn 27 zu § 91).
  • VG Meiningen, 25.07.2005 - 1 E 404/05

    Schließung einer staatlichen Schule greift nicht in Planungshoheit ein

    Dabei besteht ein Spannungsverhältnis zwischen staatlicher Schulhoheit gemäß Art. 7 Abs. 1 GG einerseits und kommunaler Selbstverwaltung andererseits, wobei sich das Bundesverwaltungsgericht für einen prinzipiellen Vorrang der staatlichen Schulhoheit entschieden und das Bundesverfassungsgericht der staatlichen Schulhoheit zu Lasten der kommunalen Selbstverwaltung ein stärkeres Gewicht zugesprochen hat, weil Art. 28 Abs. 2 GG nur den Kernbereich der Selbstverwaltung schützt (Niehues, a.a.O., Rdnr. 142; BVerwG, U. v. 02.07.1965 - VII C 47.64 -, DVBl. 1966, 33; BVerfG, U. v. 15.01.1969 - 2 BvR 301/66 -, NJW 1969, 460).
  • VG Meiningen, 29.06.2001 - 1 E 386/01
    Dabei besteht ein Spannungsverhältnis zwischen staatlicher Schulhoheit gemäß Art. 7 Abs. 1 GG einerseits und kommunaler Selbstverwaltung andererseits, wobei das Bundesverwaltungsgericht sich für einen prinzipiellen Vorrang der staatlichen Schulhoheit entschieden und das Bundesverfassungsgericht der staatlichen Schulhoheit zu Lasten der kommunalen Selbstverwaltung ein stärkeres Gewicht zugesprochen hat, weil Art. 28 Abs. 2 GG nur den Kernbereich der Selbstverwaltung schützt (Niehues, Schulrecht, Rdnr. 142, BVerwG, U. v. 02.07.1965, VII C 47.64 , DVBl. 1966, 33; BVerfG, U. v. 15.01.1969, 2 BvR 301/66 NJW 1969, 460).
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